Verkehrswertermittlung
Der Gesetzgeber hat den Verkehrswert von Grundstücken und die entsprechenden Ermittlungsverfahren in Gesetzen und Vorschriften genau definiert.
Kurz gesagt: Der Verkehrswert eines Grundstücks wird durch den Preis bestimmt, der auf dem freien Markt für ein vergleichbares Grundstück ohne besondere Umstände zu erzielen wäre (§ 194 BauGB). Zur Ermittlung des Verkehrswertes kann man das sogenannte Vergleichswertverfahren (§§13, 14 WertV), das Ertragswertverfahren (§§ 15 bis 20 WertV), das Sachwertverfahren (§§21 bis 25 WertV) oder mehrere dieser Verfahren heranziehen. Dafür muss man allerdings zunächst sorgfältig Basisdaten recherchieren, sich mit Kommentaren und Fachliteratur auseinandersetzen sowie die richtige Verfahrensweise wählen - was nicht immer leicht ist. Daher ist es ratsam, sich in diesem Bereich stets weiterzubilden oder gegebenenfalls die Hilfe eines Spezialisten in Anspruch zu nehmen.